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   BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92   

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BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92 (https://dejure.org/1993,1763)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92 (https://dejure.org/1993,1763)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 1993 - 2 BvR 1517/92 (https://dejure.org/1993,1763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehaltsbezüge - Einbehaltung - Unverhältnismäßig lange Dauer - Disziplinarverfahren - Offenkundige Verschleppung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2018 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 574
  • DVBl 1994, 104
  • DVBl 1994, 105
  • ZBR 1993, 369
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92
    Hierzu habe das Bundesverfassungsgericht (Hinweis auf BVerfGE 46, 17 >29<) ausgeführt, mit zunehmender Verzögerung des Abschlusses des Disziplinarverfahrens gerate die Aufrechterhaltung der Gehaltskürzung notwendigerweise immer stärker in einen Widerstreit mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 17 >29 f.<) kann die Maßnahme der Einbehaltung der Dienstbezüge - anders als im Regelfall die der Suspendierung - unvereinbar mit dem im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden, wenn das Disziplinarverfahren unverhältnismäßig lange dauert.

    Da innerhalb einer stetig verlaufenden zeitlichen Entwicklung der präzise Zeitpunkt, zu dem eine noch verhältnismäßige, durch die Gehaltskürzung verursachte Belastung umschlägt in eine unverhältnismäßige Belastung, nicht feststellbar ist, bedarf es zur hinreichenden Begründung der Unverhältnismäßigkeit ihrer sich aus den Umständen ergebenden Evidenz (BVerfGE 46, 17 >29<).

    Soweit dort von einer offenkundigen Verschleppung des Verfahrens die Rede ist, betraf das, wie die Bezugnahme des Bundesverwaltungsgerichts auf BVerfGE 46, 17 >28 f.< zeigt, die Frage, ob das rechtsstaatliche Gebot der Gewährung effektiven Gerichtsschutzes verletzt ist.

    Das Oberverwaltungsgericht hat verkannt, daß die Unverhältnismäßigkeit der Einbehaltung eines Teils des Amts- oder Ruhegehalts - im Unterschied zur Suspendierung - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 17 >29 f.<) durchaus auch Folge einer ungewöhnlich langen Dauer des Disziplinarverfahrens sein kann.

  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92
    Der diesbezügliche Verweis des Verwaltungsgerichts auf BVerwGE 76, 201 >203< geht fehl, da die in Bezug genommenen Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung betreffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss unabhängig von der Verfahrensdauer aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92 -, NVwZ 1994, 574 und vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05 -, DVBl. 2006, 1372; Urteil des Senats vom 04.11.2008 - DL 16 S 616/08 -, juris).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Die nachteiligen Wirkungen können der Sanktion gleichkommen (vgl. speziell zum Disziplinarverfahren BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 , vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 - NVwZ 1994, 574 und vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - BVBl 06, 1372).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss unabhängig von der Verfahrensdauer aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden (vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, NVwZ 1994, S. 574; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. September 1994 - 2 BvR 1989/94 -, NVwZ 1996, S. 1199 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss unabhängig von der Verfahrensdauer aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden (st. Rspr. des BVerfG; vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss vom 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92 - NVwZ 1994, 574; Beschluss vom 09.09.1994 - 2 BvR 1989/94 - NVwZ 1996, 1199 ; Beschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl 2006, 1372).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 15d A 880/00

    Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit der zeitlichen Dauer vorläufiger

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90, und vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, NVwZ 1994, 574; dazu ferner BVerwG, Beschluss vom 6. April 1995 - 2 WDB 6, 94 -, BVerwGE 103, 222.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 und vom 8. September 1993, a.a.O..

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, a.a.O. (klarstellend in Bezug auf BVerfGE 46, 17, 29 f.); BVerwG, Beschluss vom 6. April 1995 - 2 WDB 6, 94 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 12d A 880/00

    Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Einbehaltung eines Teils des

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90, und vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, NVwZ 1994, 574; dazu ferner BVerwG, Beschluss vom 6. April 1995 - 2 WDB 6, 94 -, BVerwGE 103, 222.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1977 und vom 8. September 1993, a.a.O..

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, a.a.O. (klarstellend in Bezug auf BVerfGE 46, 17, 29 f.); BVerwG, Beschluss vom 6. April 1995 - 2 WDB 6, 94 -, a.a.O.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 2 WDB 6.94

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen des Verdachts des

    Da innerhalb einer stetig verlaufenden zeitlichen Entwicklung ein präziser Zeitpunkt, zu dem eine noch verhältnismäßige, durch die Gehaltskürzung verursachte Belastung in eine unverhältnismäßige Belastung umschlägt, nicht feststellbar ist, bedarf es zur hinreichenden Begründung der Unverhältnismäßigkeit ihrer sich aus den Umständen des Einzelfalles ergebenden Evidenz, d.h., daß die mögliche Begründung der Unverhältnismäßigkeit nicht generalisierend festgestellt werden kann, sondern sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalles ergeben muß (BVerfG NVwZ 1994, 574 [f.]).

    Die Unvereinbarkeit einer vorläufigen Maßnahme der Einleitungsbehörde mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch auch dann anzunehmen, wenn die - aus den Umständen des konkreten Falles evidente - Unverhältnismäßigkeit Folge einer ungewöhnlich langen Dauer des Disziplinarverfahrens ist (vgl. BVerfG NVwZ 1994, 574 [f.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - 6d A 756/01
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 - sei zu entnehmen, dass zwar eine ungewöhnliche Dauer des Verfahrens allein nicht genüge, um zu einer Einstellung des Verfahrens wegen einer Unverhältnismäßigkeit zu gelangen, bei Hinzutreten weiterer Umstände aber ein Verfahrenshindernis auch dann gegeben sein könne, wenn es um die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst gehe.

    vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967; Beschluss vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 - , ZBR 1993, 369.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss unabhängig von der Verfahrensdauer aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden (st. Rspr. des BVerfG; vgl. BVerfGE 46, 17 ; Beschluss vom 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92 - NVwZ 1994, 574; Beschluss vom 09.09.1994 - 2 BvR 1989/94 - NVwZ 1996, 1199 ; Beschluss vom 09.08.2006, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 07.02.2008 - 1 D 4.07 - sowie Senatsurteil vom 04.11.2008, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. September 1993, - 2 BvR 1517/92 - und Beschluss vom 4. Oktober 1977, - 2 BvR 80/779 -) komme es darauf an, ob eine beschleunigte Bearbeitung geboten und möglich gewesen wäre, ob der Antragsteller selbst zur Beschleunigung beigetragen habe und ob die ihm belassenen Bezüge zur Sicherung seines Lebensunterhalts ausreichend seien.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 -, DÖD 1993, 254, NVwZ 1994, 574, Jurisweb; BVerwG, 2. Wehrdienstsenat, Beschluss vom 6. April 1995 - 2 WDB 6/94 -, BVerwGE 103, 222, NVwZ-RR 1975, 679, Jurisweb; OVG NRW Beschluss vom 28. Mai 2002 - 15d A 880/00, Jurisweb.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2011 - DL 13 S 2817/09

    Untersuchungsführerbestellung bei Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2003 - DL 17 S 5/03

    Vermeidung überlanger Verfahrensdauer; Dienstentfernung eines Polizeibeamten -

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 10.20

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und hälftigen Einbehaltung der

  • VG Magdeburg, 01.07.2014 - 8 A 1/13

    Disziplinarrecht: Disziplinarmaß bei einem Verstoß gegen die Uneigennützigkeit;

  • BVerwG, 17.02.2020 - 2 WDB 6.19

    Einbehaltung; Ermessen; Ruhegehalt; Verhältnismäßigkeit; Vorläufigkeit;

  • VGH Hessen, 25.07.2001 - 12 UZ 2017/01

    Keine Berufungszulassung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2001 - 3 A 10633/01

    Dienstpflichtverletzung eines Justizvollzugsbeamten; fehlende inhaltliche

  • BVerwG, 04.01.2021 - 2 WDB 11.20

    Aberkennung des Ruhegehalts; Dienstzeitende; Einbehaltensanordnung; Einbehaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2001 - 3 A 11835/00

    Reisekostenbetrug und Entfernung aus dem öffentl. Dienst

  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

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